Rechtsprechung
BVerwG, 24.08.1999 - 1 BN 10.99 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abweichung eines Urteil des Oberverwaltungsgerichts von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts - Bezeichnung einer ...
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 22.04.1999 - 2 S 733/98
- BVerwG, 24.08.1999 - 1 BN 10.99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 1 BN 10.99
Dies genügt nicht (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. Beschluß vom 19. August 1997, a.a.O.).
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 1 BN 10.99
Auslegungs- und Anwendungsprobleme müssen zwar nicht völlig ausgeschlossen sein; bei starken Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl ist aber zu fordern, daß mit herkömmlichen juristischen Methoden klare Ergebnisse erzielt werden können (vgl. BVerfGE 87, 287 ).Die Beschwerde sieht eine Abweichung der Normenkontrollentscheidung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1992 (BVerfGE 87, 287 ) und führt aus, das Bundesverfassungsgericht habe darin die Forderung aufgestellt, daß bei starken Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl durch eine Auslegung mit herkömmlichen juristischen Methoden klare Ergebnisse erzielt werden müßten, und eine Auslegung in enger Anlehnung an die Gesetzesbegründung verlangt; die Auslegung des Oberverwaltungsgerichts entspreche diesen Anforderungen nicht.
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 1 BN 10.99
Geklärt ist ebenso, daß von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme, namentlich der Grundrechtsrelevanz der Regelung, abhängt, welche Bestimmtheitsanforderungen im einzelnen erfüllt sein müssen (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 76, 130 ; 62, 203 ), und daß für die Interpretation von Ermächtigungsnormen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze gelten (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 85, 97 ).
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 1 BN 10.99
Geklärt ist ebenso, daß von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme, namentlich der Grundrechtsrelevanz der Regelung, abhängt, welche Bestimmtheitsanforderungen im einzelnen erfüllt sein müssen (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 76, 130 ; 62, 203 ), und daß für die Interpretation von Ermächtigungsnormen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze gelten (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 85, 97 ). - BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82
Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 1 BN 10.99
Geklärt ist ebenso, daß von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme, namentlich der Grundrechtsrelevanz der Regelung, abhängt, welche Bestimmtheitsanforderungen im einzelnen erfüllt sein müssen (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 76, 130 ; 62, 203 ), und daß für die Interpretation von Ermächtigungsnormen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze gelten (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 85, 97 ). - BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86
Werbung für Lohnsteuerhilfevereine
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 1 BN 10.99
Geklärt ist ebenso, daß von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme, namentlich der Grundrechtsrelevanz der Regelung, abhängt, welche Bestimmtheitsanforderungen im einzelnen erfüllt sein müssen (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 76, 130 ; 62, 203 ), und daß für die Interpretation von Ermächtigungsnormen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze gelten (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 85, 97 ). - BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 1 BN 10.99
Geklärt ist ebenso, daß von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme, namentlich der Grundrechtsrelevanz der Regelung, abhängt, welche Bestimmtheitsanforderungen im einzelnen erfüllt sein müssen (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 76, 130 ; 62, 203 ), und daß für die Interpretation von Ermächtigungsnormen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze gelten (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 85, 97 ). - BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
lex Salamander
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 1 BN 10.99
Welche bundesrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit gesetzlicher Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen grundsätzlich zu stellen sind, ist in der Rechtsprechung namentlich des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG geklärt (vgl. BVerfGE 7, 282 ). - BVerwG, 29.11.1955 - I C 191.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 1 BN 10.99
Eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1955 - BVerwG 1 C 191.53 - (BVerwGE 2, 349) ist ebenfalls nicht hinreichend dargelegt.